Werkverträge

Bei der Vereinbarung typischer Handwerkerleistungen wie KFZ-Reparaturen, Maler- oder Klempnerarbeiten usw. handelt es sich grundsätzlich um Werkverträge. Haben Sie einen solchen Vertrag abgeschlossen oder fragen Sie sich, ob es sich überhaupt um einen Werkvertrag handelt? Sind Sie unzufrieden mit der Leistung oder meinen Sie, dass das erbrachte Werk mangelhaft ist? Sind Sie verunsichert, ob der vorliegende Werkvertrag seine Richtigkeit hat?

Bei einem Werkvertrag, anders als bei einem Kaufvertrag oder einem Dienstvertrag, schuldet der Unternehmer einen Erfolg. Ist der Erfolg in Ihren Augen seitens des Unternehmers nicht oder mangelhaft erbracht worden, greifen die Regelungen des Werkvertragsrechts.

Im Werkvertragsrecht sind dem Besteller sog. Mängelrechte eingeräumt. Es können z.B. Ansprüche auf Nachbesserung oder Schadensersatz bestehen. Grundsätzlich ist zwar gesetzlich geregelt, wann ein Mangel vorliegt, diese abstrakte Regelung hilft jedoch meistens nicht weiter. So kommt es oft zu Streitigkeiten zwischen den Parteien, ob ein Mangel im Sinne dieser Vorschrift vorliegt. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen wie z.B. der Werkleistung und des Werklohns, bei Schadensersatz- und Mängelbeseitigungsansprüchen und Beweissicherung bei Mängeln.

Auch vorab stehen wir Ihnen bei der Gestaltung Ihrer Werkverträge, aber auch bei der Überprüfung Ihrer eigenen Vertragsentwürfe und Überprüfung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerne zur Seite. Nichts wäre so schlimm, als wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass einige Ihrer Vertragsklauseln unwirksam oder sogar der ganze Vertrag nichtig ist. Um dies zu vermeiden, bietet sich anwaltlicher Rat an. Damit spätere Probleme mit dem Vertragspartner gar nicht erst auftreten, setzen wir mit unserer Beratung im Vorfeld an.

In dem besonderen Bereich des Werkvertragsrechts, dem privaten Baurecht unterstützen wir Sie, wenn es um Fragen rund um das Thema Bauen geht.

Ihre Ansprechpartner sind Frau Rechtsanwältin Jutta Reutter sowie Frau Rechtsanwältin Anne Lehrter.

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