Forderungseinziehung und Inkasso

Sie haben eine Geldforderung und möchten diese einziehen lassen? Wir haben mehr Möglichkeiten als ein Inkassobüro und bieten als Rechtsanwälte auch noch zusätzliche Leistungen, die Sie als Gläubiger selbst nicht oder nicht in diesem Umfang leisten können. Dazu gehören:

  • die rechtssichere Formulierung von Mahnungen, Ratenzahlungsvereinbarungen und weiteren Schreiben,
  • die Prüfung der Erfolgsaussichten der Geltendmachung Ihrer Forderung,
  • die Durchführung von Mahn- und Klageverfahren,
  • Einholung notwendiger Auskünfte aus den Registern (Handelsregister, Genossenschaftsregister, Grundbuchamt, Einwohnermeldeamt u. s. w.),
  • Geltendmachung der eigenen Kosten gegenüber der Gegenseite,
  • vorbeugende Beratung für weitere Fälle.

Dabei ist unsere anwaltliche Leistung in vielen Fällen sogar günstiger als bei der Einschaltung eines Inkassoinstitutes, dessen Kosten häufig nicht erstattungsfähig sind, wenn es zu einem Klageverfahren kommt. Sie ersparen sich nach der ersten Mahnung den eigenen Arbeitsaufwand für weitere Mahnungen, die Fristenüberwachung und Auseinandersetzungen mit Schuldnern. Wir schreiben nicht nur, sondern nehmen gegebenenfalls auch persönlich mit Ihren Schuldnern Kontakt auf und kümmern uns auch um die Vollstreckung. 

 

 

Sie erhalten bei uns im Hause einen persönlichen Ansprechpartner. Der Stand Ihrer Forderungsangelegenheit ist auf Wunsch sortiert und rund um die Uhr für Sie online einsehbar über unsere „WebAkte“. Sie haben jederzeit den Überblick. Datensicherheit ist dabei auf höchstem Niveau gewährleistet.

Zuständig in unserem Hause sind dafür die Frau Rechtsanwältin Jutta Reutter und  Frau Rechtsanwältin Anne Lehrter.

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05451 94 23 0