Arbeitsrecht

Sie als Arbeitnehmer haben eine Kündigung erhalten? Ihr Arbeitgeber schuldet Ihnen Lohn? Sie sind mit einem Zeugnis Ihres Arbeitgebers nicht zufrieden? Oder sind Sie Arbeitgeber und fragen sich, ob die Voraussetzungen der Kündigung eines Arbeitnehmers vorliegen? Oder haben Sie die Kündigung bereits ausgesprochen und haben nun eine Kündigungsschutzklage erhalten?

Für alle Fragen rund um das Arbeitsrecht stehen Ihnen in unserem Haus Frau Rechtsanwältin Jutta Reutter und Herr Rechtsanwalt Dr. Thorsten Kassner als Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Seite.

Als Arbeitnehmer ist es oft schwer, seine Rechte gegenüber dem Arbeitgeber alleine durchzusetzen. Zu groß ist die Furcht vor Repressalien am Arbeitsplatz. Wir werden mit Ihnen gemeinsam lösungsorientiert und verbindlich einen Weg finden, Ihre Rechte einzufordern, ohne dabei Ihr Arbeitsverhältnis zu gefährden. Zögern Sie nicht zu lange, denn es gibt in vielen Verträgen sogenannte Ausschlussfristen, nach deren Ablauf Sie Ihre Rechte nicht mehr geltend machen können.

Ist das Arbeitsverhältnis beendet, z. B.  durch eine Kündigung, ist Eile geboten. Wurden Sie durch Ihren Arbeitgeber gekündigt, so muss eine Kündigungsschutzklage binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung bei dem zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein.

Wir kümmern uns um alle Belange der Beendigung des Arbeitsverhältnisses von einer eventuell in Betracht kommenden Abfindung über noch ausstehenden Lohn und Urlaubsanspruch bis hin zu einem guten Arbeitszeugnis.

Wichtig vorab: Unterschreiben Sie nichts bei Ihrem Arbeitgeber, ohne mit uns Rücksprache zu halten.

Als Arbeitgeber ist es nicht immer leicht zu entscheiden, wann ein Arbeitnehmer gekündigt werden kann. Das Arbeitsrecht ist vornehmlich Arbeitnehmerschutzrecht und die Hürden für einen Arbeitgeber sind oft hoch. Auch gibt es viel rund um die arbeitgeberseitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu beachten, was im Eifer des Geefechts untergehen kann. Wird eine unwirksame Kündigung ausgesprochen, so kann das finanziell erhebliche Folgen haben. Besser ist es, sich vorher zu informieren.

Wir beraten Sie umfassend zu den Voraussetzungen einer Kündigung und prüfen Ihren konkreten Fall, um Ihnen dann eine Einschätzung der Erfolgsaussicht einer Kündigung geben zu können. Soll eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden, so ist neben erheblicher Sorgfalt auch Eile geboten. Sie kann nur binnen 14 Tagen ab Kenntnis von dem vermeintlichen zur Kündigung berechtigenden Ereignis ausgesprochen werden.

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