Agrarrecht

Mit dem Agrarrecht kommt jeder von uns tagtäglich in Kontakt. Ob beim Einkauf von Lebensmitteln oder beim Ausflug in Feld, Flur und  Natur zur Entspannung und Erholung. Das Agrarrecht ist ein sehr weit gefächertes Rechtsgebiet und strahlt in viele der anderen Rechtsgebiete hinein. Demnach bedarf eine sachgerechte Bewältigung der auftretenden rechtlichen Fragestellungen einer Spezialisierung in rechtlicher, sowie auch in fachlicher Hinsicht.

Es können beispielsweise Probleme und Streitigkeiten bei der Landpacht entstehen: Wurde der Pachtvertrag rechtzeitig gekündigt? Hat der ehemalige Pächter die gepachtete Fläche in ordnungsgemäßen Zustand an den Verpächter zurückgegeben?

Insbesondere bei größeren oder bei generationsübergreifend geführten landwirtschaftlichen Betrieben kann sich die Frage nach der richtigen Rechtsform stellen. Soll eine GbR oder eine GmbH oder gar eine KG gegründet werden? In diesem Fall erstellen wir für Sie die jeweiligen Gesellschaftsverträge und beurkunden diese wenn notwendig notariell.

Bei der Nachfolgeregelung auf landwirtschaftlichen Betrieben gilt es die Besonderheiten der Höfeordnung, wie z.B. die die Höhe der Abfindung des weichenden Erben, zu berücksichtigen. Eine rechtzeitige und vollumfängliche Regelung hilft Konflikte der Hoferben mit den Erblassern und den weichenden Erben zu vermeiden. Der hier im Haus zuständige Notar Paul Lehrter ist auf das Höfeerbrecht spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung.

Im Tierkaufrecht und bei sonstigen Geltendmachung zivilrechtlicher Gewährleistungsansprüche mit landwirtschaftlichem Hintergrund bedarf es neben juristischem Fachwissen auch der fachlichen landwirtschaftlichen Kenntnisse. Frau Rechtsanwältin Reutter lebt selbst auf einem landwirtschaftlichen Betrieb und hat als Pferdewirtschaftsmeisterin eine landwirtschaftliche Ausbildung genossen, so dass sie mit den Abläufen auf einem Hof und den Unwägbarkeiten die auftreten können vertraut ist.

Auch im Bereich des öffentlichen Rechts gilt es die Sondervorschriften für die Landwirtschaft zu berücksichtigen, wie z.B. bei dem Flurbereinigungsverfahren, bei der Privilegierung für das Bauen im Außenbereich, aber auch bei der Agrarförderung durch EU- Subventionen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch bei allen sonstigen rechtlichen Fragen rund um die Landwirtschaft, wie z.B. dem Jagd- und Forstrecht, gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner ist Frau Rechtsanwältin Jutta Reutter.