Unfallrecht

ist der zivilrechtliche Teil des Verkehrsrechtes

Sie stehen an der Ampel und plötzlich kracht es – Ihr Hintermann ist Ihnen aufgefahren. Vor so einer Situation ist der beste Fahrer nicht geschützt. Denken Sie nicht, bei solch einem Unfall sei alles ganz einfach. Ein Schuldeingeständnis des Unfallfahrers vor Ort beispielsweise, ist nahezu wertlos. Was ist, wenn er später Einwände erhebt und die Haftung vielleicht doch nicht eindeutig ist? Wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt, die Haftungsfrage unklar ist und / oder Sie verletzt wurden, sollten Sie unbedingt die Polizei hinzuziehen.

Gerade in Unfallsachen ist es wichtig, sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten. Am besten noch, bevor ein Gutachter beauftragt wird. Sie werden bei uns so kurzfristig wie möglich einen Beratungstermin erhalten, in dem wir das weitere Vorgehen besprechen können und Sie eine erste Einschätzung der Haftungsfrage erhalten werden. Oft melden sich die Haftpflichtversicherer Ihres Unfallgegners sehr schnell bei Ihnen. Diese wollen natürlich vermeiden, dass Sie einen Anwalt aufsuchen, da dieser im Zweifel höhere Beträge für Sie geltend machen wird – insbesondere, wenn Sie bei dem Unfall verletzt wurden.

Aber nicht nur als unfallbeteiligter Fahrer haben Sie Ansprüche, auch als Insasse eines an einem Unfall beteiligten Fahrzeuges können Ihnen Ansprüche zustehen. Ebenso als Motorradfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger.

Die Kosten der anwaltlichen Vertretung übernimmt im Rahmen der Haftung die gegnerische Haftpflichtversicherung bzw. der Unfallgegner. Wir vertreten Sie auch als Opfer von Anschlägen, die mittels eines Fahrzeuges verübt wurden und als Hinterbliebene einer bei einem Unfall getöteten Person.

Ihre Ansprechpartner im Bereich des Verkehrsrechts sind Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Thorsten Kassner und Frau Rechtsanwältin Jutta Reutter.

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