Zahlt Ihr Mieter die Miete nicht oder nicht rechtzeitig? Müssen Sie ihn immer wieder zur Zahlung auffordern und auch dann wird die Miete nur zögerlich gezahlt? Oder behauptet der Mieter in der Wohnung lägen Mängel vor, Ihre Überprüfung hat jedoch ergeben, dass die behaupteten Mängel auf ein Verhalten des Mieters zurück zu führen sind? Möglicherweise stören Ihre Mieter durch Ihr Verhalten den Hausfrieden und die anderen Mieter beschweren sich bei Ihnen?
Gerade im Mietrecht ist schnelles Handeln von großer Bedeutung. Denn nach unserer Erfahrung ist es häufig so, dass ein einmal belastetes Mietverhältnis sich nicht mehr zum Guten wendet, sondern sich stetig verschlimmert. Dies ist für alle Beteiligten anstrengend und auch mit finanziellem Verlust verbunden. Daher helfen wir Ihnen gerne bei der Findung einer außergerichtlichen Lösung. Je nach Ausgangslage führen wir einen Räumungs- oder Zahlungsvergleich herbei. Wenn sich die Fronten schon verhärtet haben, erklären wir für Sie eine Abmahnung in Vorbereitung einer Kündigung oder sprechen diese direkt aus.
Sollte eine außergerichtliche Klärung der Angelegenheit nicht möglich sein, vertreten wir Sie selbstverständlich auch in allen gerichtlichen Belangen. So erheben wir für Sie Räumungsklagen und fordern rückständige Miete und/oder Nebenkosten ein. Wenn ein Räumungstitel vorhanden ist, beauftragen wir für Sie den Gerichtsvollzieher mit der Räumung. Auch hier ist ein schnelles Handeln geboten, denn nur weil ein Gericht Ihre Mieter zur Räumung verurteilt hat, bedeutet dies nicht, dass diese unmittelbar nach dem Gerichtstermin räumen.
Wenn Sie nach erfolgter Räumung Schäden in der Wohnung feststellen müssen, ist dies für Sie besonders ärgerlich. Sie können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz des Schadens verlangen. Selbstverständlich sind wir Ihnen auch hier gerne behilflich.
Ihr Ansprechpartner ist Frau Rechtsanwältin Jennifer Brune.
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