Wer erbt, hat oft Streit. Wer vererben will, kann dies jedoch bereits zu Lebzeiten vermeiden. Für beide Fälle können wir Ihnen entweder als Rechtsanwalt (auch als Fachanwalt für Erbrecht) oder als Notar helfen. Wer alles richtig machen will, muss gut informiert sein. Deshalb und weil immer mehr Vermögen vererbt wird, spielt die Beantwortung von erbrechtlichen Fragen in unserer Praxis eine sehr große Rolle.
Sie sind allein oder mit anderen Erbe geworden und fragen sich nach Ihren Rechten und Pflichten? Oder Sie sind naher Verwandter, haben nicht geerbt und fragen sich, ob Ihnen nicht auch ein Teil des Erbes zusteht?
Wir beraten und vertreten Sie mit Kompetenz und Erfahrung nach einem Erbfall u.a. bei:
Zuständig bei uns im Hause ist für sie Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Eric Böert und Frau Rechtsanwältin Jennifer Brune.
Aber beachten Sie:
Eine gute Vorsorge beginnt mit einem Besuch beim Notar; eine schlechte Vorsorge endet beim Rechtsanwalt.
Deshalb regeln Sie Ihr Erbe bei uns durch einen notariellen Erbvertrag oder ein Testament. Denn ohne Ihre persönliche Regelung tritt die vom Gesetz vorgegebene Erbfolge ein, die in den heutigen Zeiten meist nicht gewollt ist. Die gesetzlichen Grundzüge des Erbrechts stammen aus dem Jahr 1896. Zum Beispiel die heute häufig vorkommenden Patchwork – Familien erfordern maßgeschneiderte Regelungen. Das Gesetz gestattet Ihnen, die Vermögensnachfolge weitgehend individuell zu gestalten. Lediglich durch die sogenannten Pflichtteilsansprüche enger Angehöriger sind gewisse Grenzen gesetzt.
Als Notare helfen wir Ihnen, Ihre Vermögensnachfolge optimal zu regeln.
Dies kann durch eine erbrechtliche Verfügung für den Fall des Todes oder durch vorweggenommene Erbfolge, d.h. zu Lebzeiten durch Übertragung erfolgen. Beide Vorgehensweisen haben Vor- und Nachteile und auch unterschiedliche Auswirkungen. Oft ist eine kombinierte Lösung sinnvoll.
Jetzt beraten lassen.
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