Bei dem Begriff „Bußgeld“ denken die meisten sofort und nur an Verkehrsordnungswidrigkeiten: Geschwindigkeits-, Rotlicht- und Abstandsverstöße, leichte Alkoholisierung im Straßenverkehr oder Vorfahrtmissachtung. Hierbei handelt es sich um die klassischen Ordnungswidrigkeiten.
Sollten Sie nach einer solchen Verkehrsordnungswidrigkeit einen Anhörungsbogen oder gar bereits einen Bußgeldbescheid erhalten haben, wenden Sie sich umgehend an uns. Denn nur mit Hilfe der behördlichen Akte, die wir für Sie anfordern, können wir den Bußgeldbescheid auf seine Richtigkeit überprüfen. Insbesondere bei Geschwindigkeitsverstößen können wir durch Einholung eines Sachverständigengutachtens die Messung überprüfen und so Ansatzpunkte für eine Verteidigung vor Gericht finden. Lassen Sie sich nicht von einem Fahrverbot abschrecken. Uns ist bewusst, dass ein drohendes Fahrverbot für Sie mit ganz erheblichen Einbußen oder gar dem Arbeitsplatzverlust verbunden sein kann. Doch gerade beim Absehen vom Fahrverbot bestehen gute Chancen der Verteidigung, wenn Sie im Fahreignungsregister keine relevanten Eintragungen haben und tatsächlich beruflich auf den Führerschein angewiesen sind.
Doch neben diesen klassischen Beispielen von Ordnungswidrigkeiten, können Ihnen diese auch in weniger bekannten Rechtsgebieten begegnen. So beispielsweise im Landeswasserschutzgesetz oder Tierschutzgesetz. Vorschriften zu Ordnungswidrigkeiten finden Sie in zahlreichen Gesetzen. Wichtig ist, dass das Verfahren immer gleich abläuft und wir Ihnen bei jeder Ordnungswidrigkeit mit unserer ganzen Erfahrung zu Seite stehen.
Frau Rechtsanwältin Jennifer Brune hilft Ihnen gerne weiter
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