Haben Sie eine Ladung der Polizei zu einem Vernehmungstermin als Beschuldigter erhalten? Und Sie fragen sich nun, ob Sie diesen Termin wahrnehmen müssen und wie es überhaupt zu einer Anzeige gekommen ist? Möglicherweise ist einer Ihrer Angehörigen von der Polizei festgenommen worden und Sie suchen nun einen Strafverteidiger? Steht die Polizei vor Ihrer Haustür und möchte Ihr Haus durchsuchen, weil sie der Meinung ist, in Ihrem Haus befinden sich Beweismittel?
Viele Menschen sind der Auffassung, sie werden nie in ihrem Leben einen Fachanwalt für Strafrecht benötigen. Schließlich sei man ja kein Schwerverbrecher.
Doch ein jedermann kann wegen alltäglicher Begebenheiten oder aufgrund falscher Anschuldigungen in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten. Einige Beispiele aus der Praxis:
Sie fahren auf dem Parkplatz des Supermarktes versehentlich einen anderen Pkw an, steigen aus, können keinen offensichtlichen Schaden feststellen und verlassen den Parkplatz. Plötzlich steht die Polizei vor der Tür, wirft Ihnen unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor und möchte Ihr Auto begutachten. Der Vorwurf ist keine Kleinigkeit, denn schließlich kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Die Trennung von Ihrer Ehefrau/ Ihres Ehemannes ist nicht gut verlaufen und plötzlich bekommen Sie als Mann eine Vorladung der Polizei wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung. Oder Sie als Frau sollen wertvolle Gegenstände des Mannes ohne sein Wissen mitgenommen haben oder die Konten leer geräumt haben?
Die Beispiele verdeutlichen, dass jeder auf die Hilfe eines Strafverteidigers angewiesen sein kann.
Wir verteidigen Sie nicht nur in den oben genannten Fällen, sondern in allen Bereichen des Strafrechts. Hierzu gehören Kapitalstrafsachen, Sexualstrafsachen, Betäubungsmittelstrafsachen, Verkehrsstrafsachen, Nebenklage (Vertretung von Opfern einer Straftat) und Wirtschaftsstrafsachen mit Fachkompetenz, langjähriger Erfahrung und Engagement.
Wichtig ist die schnelle Beauftragung eines Strafverteidigers. Sobald Ihnen ein Schreiben der Polizei vorliegt oder Sie anderweitig von den gegen Sie geführten Ermittlungen Kenntnis erhalten, sollten Sie zu uns Kontakt aufnehmen. Machen Sie keine Angaben gegenüber der Polizei. Einer Vorladung der Polizei sollten und müssen Sie nicht Folge leisten. Sie fragen sich, warum?
Die Ermittlungsbehörden sind in dem Vorteil, sowohl den Tatvorwurf als auch die vorliegenden Beweismittel zu kennen. Wenn Sie in so einer Situation gegenüber der Polizei Angaben machen, kann es sein, dass Sie sich zu dem Inhalt der Ermittlungsakte in Widerspruch setzen und schon schwinden Ihre Chancen auf ein gutes Ende des Verfahrens. Es gilt daher zunächst, diesen Vorteil der Ermittlungsbehörden auszugleichen. Dies geschieht durch die Beantragung der Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte werden wir gemeinsam eine Verteidigungsstrategie für das Ermittlungsverfahren und die sich ggfs. anschließende Hauptverhandlung vor Gericht entwickeln, damit wir für Sie das optimale Ergebnis erreichen.
Wenn Sie einen Strafverteidiger brauchen, steht Ihnen Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Jennifer Brune zur Seite.
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